{"id":177,"date":"2010-09-15T17:17:39","date_gmt":"2010-09-15T15:17:39","guid":{"rendered":"http:\/\/eksm.de\/?page_id=177"},"modified":"2010-09-15T18:22:21","modified_gmt":"2010-09-15T16:22:21","slug":"kirchenwieder-eintritt","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/eksm.de\/blog\/kirchenkreis\/interaktiv\/kirchenwieder-eintritt\/","title":{"rendered":"Kirchen(wieder-)eintritt"},"content":{"rendered":"<h4>&#160;<\/h4>\n<h4>Zwei Wege stehen Ihnen dazu offen:    <br \/><\/h4>\n<ul>\n<li>Der erste Weg ist der Kontakt zu Ihrer Pfarrerin oder Ihrem Pfarrer in der Gemeinde.      <br \/>Auf unseren Seiten finden Sie die Adresse, die Telefonnummer und die Mail-Adresse.       <br \/>Hier k\u00f6nnen Sie ein Gespr\u00e4ch vereinbaren und sich \u00fcber das weitere Vorgehen informieren.       <br \/>Dies gilt \u00fcbrigens auch, wenn Sie noch nie Mitglied einer christlichen Kirche waren.      <br \/>Wenn Sie fr\u00fcher schon einmal zur Evangelischen Kirche geh\u00f6rten und nun wieder eintreten wollen, ist die Kontaktaufnahme mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer vor Ort ebenfalls der naheliegendste Schritt.<\/li>\n<li>Vielleicht gibt es f\u00fcr Sie aber Gr\u00fcnde, einen anderen Gespr\u00e4chspartner als den Ortspfarrer f\u00fcr Ihren Wiedereintritt in die Kirche zu suchen. Sie haben die M\u00f6glichkeit, sich an ein beliebiges Pfarramt oder den Dekan zu wenden, um Ihren Kircheneintritt zu vollziehen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>&#160;<\/p>\n<h4>Sie haben einer Kirche angeh\u00f6rt und sind getauft bzw. konfirmiert:   <br \/> <\/h4>\n<ul>\n<li>Vorgesehen sind in der Regel ein Gespr\u00e4ch mit einem Pfarrer oder einer Pfarrerin sowie die Teilnahme an einem Gottesdienst mit Teilnahme am Abendmahl.&#160; <\/li>\n<li>Der Gemeinde wird der Eintritt in der Regel nicht bekannt gegeben. Wenn Sie es gerne m\u00f6chten, kann in einem Gottesdienst Ihr Eintritt bekannt gemacht werden. <\/li>\n<\/ul>\n<p>&#160;<\/p>\n<h4>Sie haben bisher noch keiner Kirche angeh\u00f6rt:   <br \/><\/h4>\n<ul>\n<li>Dann werden Sie durch die Taufe in die evangelische Kirche aufgenommen. Dem Gottesdienst gehen in der Regel ein Taufunterricht oder ein paar Taufgespr\u00e4che voraus. Sie k\u00f6nnen so den christlichen Glauben n\u00e4her kennen lernen. Weitere Informationen bekommen Sie bei Ihrem \u00f6rtlichen Pfarramt. <\/li>\n<\/ul>\n<p>&#160;<\/p>\n<h4>Was haben Sie von der Zugeh\u00f6rigkeit zur Kirche?   <br \/><\/h4>\n<ul>\n<li>Die Kirche ist eine gro\u00dfe Gemeinschaft. In ihr tauschen sich die Menschen \u00fcber ihren Glauben aus und bekommen dadurch neue Anregungen f\u00fcr die gro\u00dfen Fragen nach Ursprung, Sinn und Ziel des Lebens. Dar\u00fcber hinaus erwerben Sie mit der Kirchenmitgliedschaft verschiedene Rechte, z. B. das Recht, ein Patenamt zu \u00fcbernehmen, kirchliche Dienste in Anspruch zu nehmen (z. B. die kirchliche Trauung, das kirchliche Begr\u00e4bnis) und an vielen Angeboten Ihrer Kirchengemeinde teilzunehmen. Sie haben zudem das Recht, an den alle sechs Jahre stattfindenden Wahlen zum Leitungsgremium teilzunehmen, selbst zu w\u00e4hlen oder sich in ein kirchliches Amt w\u00e4hlen zu lassen. <\/li>\n<\/ul>\n<p>&#160;<\/p>\n<h4>Was kostet die Mitgliedschaft?   <br \/><\/h4>\n<ul>\n<li>Im Wesentlichen zahlen Arbeitnehmer mit eigenem Einkommen und Selbstst\u00e4ndige Kirchensteuer. Keine Kirchensteuer zahlen in der Regel Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler, Studierende, Rentnerinnen und Rentner sowie Personen mit geringem oder keinem zu versteuerndem Einkommen. Die H\u00f6he der Kirchensteuer richtet sich nach dem Einkommen und den daf\u00fcr zu zahlenden Steuern. Wer keine Einkommensteuer zahlt, zahlt auch keine Kirchensteuer. Das sind etwa zwei Drittel der rund eine Million Kirchenmitglieder der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck.     <br \/>Oder umgekehrt: Nur ein Drittel der Kirchenmitglieder verdienen so viel, dass sie Kirchensteuer zahlen. Die Kirchensteuer betr\u00e4gt zurzeit 9 Prozent der Einkommensteuer. Um ein zu starkes Anwachsen der pers\u00f6nlichen Kirchensteuerbelastung zu vermeiden, besteht bei h\u00f6heren Einkommen die M\u00f6glichkeit, auf Antrag die Kirchensteuer ab Veranlagungszeitraum 2004 auf 3,75 Prozent des gesamten zu versteuernden Einkommens zu begrenzen. Ein so genannter Kappungsantrag rechnet sich allerdings erst ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von EUR 265.388,00 bei Ledigen und EUR 530.744,00 f\u00fcr Verheiratete. In allen \u00fcbrigen F\u00e4llen ist der normale Steuersatz g\u00fcnstiger.      <br \/>Die Kirchensteuer reduziert sich jedoch um 30 bis 50 Prozent, weil sie als Sonderausgabe bei der Einkommensteuer-Erkl\u00e4rung vom Einkommen abgesetzt werden kann. So verringert sich Ihre Steuerschuld. Die Kirche ist dankbar, dass ihre Mitglieder die kirchliche Arbeit mit Spenden und Kollekten und vor allem mit der Kirchensteuer unterst\u00fctzen. Falls Sie eine Lohnsteuerkarte haben: Bitte lassen Sie Ihre Kirchenzugeh\u00f6rigkeit nach Ihrem Wiedereintritt eintragen.       <br \/><a href=\"http:\/\/www.ekkw.de\/media_ekkw\/downloads\/ekkw_kirchensteuer_konkret.pdf\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" alt=\"Brosch\u00fcre Kirchensteuer\" src=\"http:\/\/www.eksm.de\/images\/buttonF1.jpg\" width=\"160\" height=\"32\" \/><\/a><\/li>\n<\/ul>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<div class=\"mh-excerpt\"><p>&#160; Zwei Wege stehen Ihnen dazu offen: Der erste Weg ist der Kontakt zu Ihrer Pfarrerin oder Ihrem Pfarrer in der Gemeinde. Auf unseren Seiten finden Sie die Adresse, die Telefonnummer und die Mail-Adresse. Hier <a class=\"mh-excerpt-more\" href=\"https:\/\/eksm.de\/blog\/kirchenkreis\/interaktiv\/kirchenwieder-eintritt\/\" title=\"Kirchen(wieder-)eintritt\">[&#8230; weiterlesen]<\/a><\/p>\n<\/div>","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":19,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"ngg_post_thumbnail":0,"footnotes":""},"class_list":["post-177","page","type-page","status-publish"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/eksm.de\/blog\/kirchenkreis\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/177","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/eksm.de\/blog\/kirchenkreis\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/eksm.de\/blog\/kirchenkreis\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/eksm.de\/blog\/kirchenkreis\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/eksm.de\/blog\/kirchenkreis\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=177"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/eksm.de\/blog\/kirchenkreis\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/177\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":183,"href":"https:\/\/eksm.de\/blog\/kirchenkreis\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/177\/revisions\/183"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/eksm.de\/blog\/kirchenkreis\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/19"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/eksm.de\/blog\/kirchenkreis\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=177"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}