Gottesdienstbesuchsregeln sind angepasst.

Nachdem der Lockdown uns erst ein Verbot von öffentlichen Gottesdiensten bescherte, dann auf Abstand erlaubte, sind nun die Lockerungen auch im Gottesdienst angekommen. Ein Mundschutz ist nur noch während des Rein- und Rausgehens nötig, wenn der Mindestabstand unterschritten wird. Zwei verschiedene Haushaltsstände, also Menschen, die aus zwei verschiedenen Familien stammen, können sich auch nebeneinander in eine Bank setzen. Wenn Sie mit mehreren zusammensitzen wollen, weil Sie eine Familienfeier haben, kann dies pro Bank mit bis zu acht Personen gehen, wenn Sie die Namen der Menschen vor dem Gottesdienst notieren und am Eingang abgeben. Dies dient zur besseren Infektionskettenverfolgung. Eine Bankreihe muss immer freibleiben. Was immer noch verboten bleibt, ist die Nutzung der Emporen und das Singen. Chöre können mit bis zu acht Personen in der Kirche singen, aber nur mit einem drei Meter Abstand zueinander und zu den Zuhörenden.

Es gelten natürlich immer noch die allgemein üblichen Hygienevorschriften, die wir inzwischen alle kennen.

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