Bitte melden Sie sich in Ihrem Pfarramt nach einem Todesfall telefonisch.
Der Pfarrer bzw. die Pfarrerin besucht die Hinterbliebenen zu Hause, um Zuwendung und Beileid zu signalisieren.
Der Trauerbesuch dient vor allem der Seelsorge an den Angehörigen und der Vorbereitung der Trauerfeier.

Wenn es in der Kirchengemeinde üblich ist, dass die Totenglocke läutet, um den Todesfall der Gemeinde anzuzeigen, geben Sie bitte dem Küster bzw. der Küsterin Bescheid. In den meisten Dörfern unseres Kirchenkreises wird "geklängelt".

Nach der alten Tradition wurde von dem Verstorbenen im Haus Abschied genommen. In vielen Dörfern gibt es diese Tradition der Aussegnung des Verstorbenen im Wohnhaus noch immer. Fragen Sie in Ihrer Gemeinde um Rat, und äußern Sie Ihre Wünsche. Sie können sich diesbezüglich kurzfristig an Ihr Pfarramt wenden.

Die kirchliche Bestattung ist im Grundsatz den Mitgliedern der Kirche vorbehalten.
Wer sich durch Kirchenaustritt bewusst von der kirchlichen Gemeinschaft getrennt hat, kann nur in bestimmten Ausnahmefällen kirchlich bestattet werden, zum Beispiel wenn er die Absicht des Wiedereintritts bekundet hat, aber durch den Tod daran gehindert wurde.
Sprechen Sie darüber mit Ihrer Pfarrerin oder Ihrem Pfarrer!
Wenn eine kirchliche Bestattung nicht möglich ist, kann auch ein freier Redner eine Trauerfeier durchführen; die Kosten tragen Sie selbst. Angehörige, die Trost suchen, können sich selbstverständlich an ihre Kirchengemeinde wenden. Es wird dann auch eine Andacht im Trauerhaus oder in der Kirche angeboten.

Weitere Fragen und Antworten finden Sie auf den Webseiten unserer Landeskirche: 

Fragen zu Bestattung

Die Adresse Ihres Pfarramtes:        

Adressen Pfarrämter