Zwei Wege stehen Ihnen dazu offen:
- Der erste Weg ist der Kontakt zu Ihrer Pfarrerin oder Ihrem Pfarrer in der Gemeinde.
Auf unseren Seiten finden Sie die Adresse, die Telefonnummer und die Mail-Adresse.
Hier können Sie ein Gespräch vereinbaren und sich über das weitere Vorgehen informieren.
Dies gilt übrigens auch, wenn Sie noch nie Mitglied einer christlichen Kirche waren.
Wenn Sie früher schon einmal zur Evangelischen Kirche gehörten und nun wieder eintreten wollen, ist die Kontaktaufnahme mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer vor Ort ebenfalls der naheliegendste Schritt. - Vielleicht gibt es für Sie aber Gründe, einen anderen Gesprächspartner als den Ortspfarrer für Ihren Wiedereintritt in die Kirche zu suchen. Sie haben die Möglichkeit, sich an ein beliebiges Pfarramt oder den Dekan zu wenden, um Ihren Kircheneintritt zu vollziehen.
Sie haben einer Kirche angehört und sind getauft bzw. konfirmiert:
- Vorgesehen sind in der Regel ein Gespräch mit einem Pfarrer oder einer Pfarrerin sowie die Teilnahme an einem Gottesdienst mit Teilnahme am Abendmahl.
- Der Gemeinde wird der Eintritt in der Regel nicht bekannt gegeben. Wenn Sie es gerne möchten, kann in einem Gottesdienst Ihr Eintritt bekannt gemacht werden.
Sie haben bisher noch keiner Kirche angehört:
- Dann werden Sie durch die Taufe in die evangelische Kirche aufgenommen. Dem Gottesdienst gehen in der Regel ein Taufunterricht oder ein paar Taufgespräche voraus. Sie können so den christlichen Glauben näher kennen lernen. Weitere Informationen bekommen Sie bei Ihrem örtlichen Pfarramt.
Was haben Sie von der Zugehörigkeit zur Kirche?
- Die Kirche ist eine große Gemeinschaft. In ihr tauschen sich die Menschen über ihren Glauben aus und bekommen dadurch neue Anregungen für die großen Fragen nach Ursprung, Sinn und Ziel des Lebens. Darüber hinaus erwerben Sie mit der Kirchenmitgliedschaft verschiedene Rechte, z. B. das Recht, ein Patenamt zu übernehmen, kirchliche Dienste in Anspruch zu nehmen (z. B. die kirchliche Trauung, das kirchliche Begräbnis) und an vielen Angeboten Ihrer Kirchengemeinde teilzunehmen. Sie haben zudem das Recht, an den alle sechs Jahre stattfindenden Wahlen zum Leitungsgremium teilzunehmen, selbst zu wählen oder sich in ein kirchliches Amt wählen zu lassen.
Was kostet die Mitgliedschaft?
- Im Wesentlichen zahlen Arbeitnehmer mit eigenem Einkommen und Selbstständige Kirchensteuer. Keine Kirchensteuer zahlen in der Regel Schülerinnen und Schüler, Studierende, Rentnerinnen und Rentner sowie Personen mit geringem oder keinem zu versteuerndem Einkommen. Die Höhe der Kirchensteuer richtet sich nach dem Einkommen und den dafür zu zahlenden Steuern. Wer keine Einkommensteuer zahlt, zahlt auch keine Kirchensteuer. Das sind etwa zwei Drittel der rund eine Million Kirchenmitglieder der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck.
Oder umgekehrt: Nur ein Drittel der Kirchenmitglieder verdienen so viel, dass sie Kirchensteuer zahlen. Die Kirchensteuer beträgt zurzeit 9 Prozent der Einkommensteuer. Um ein zu starkes Anwachsen der persönlichen Kirchensteuerbelastung zu vermeiden, besteht bei höheren Einkommen die Möglichkeit, auf Antrag die Kirchensteuer ab Veranlagungszeitraum 2004 auf 3,75 Prozent des gesamten zu versteuernden Einkommens zu begrenzen. Ein so genannter Kappungsantrag rechnet sich allerdings erst ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von EUR 265.388,00 bei Ledigen und EUR 530.744,00 für Verheiratete. In allen übrigen Fällen ist der normale Steuersatz günstiger.
Die Kirchensteuer reduziert sich jedoch um 30 bis 50 Prozent, weil sie als Sonderausgabe bei der Einkommensteuer-Erklärung vom Einkommen abgesetzt werden kann. So verringert sich Ihre Steuerschuld. Die Kirche ist dankbar, dass ihre Mitglieder die kirchliche Arbeit mit Spenden und Kollekten und vor allem mit der Kirchensteuer unterstützen. Falls Sie eine Lohnsteuerkarte haben: Bitte lassen Sie Ihre Kirchenzugehörigkeit nach Ihrem Wiedereintritt eintragen.