Bitte melden Sie sich in Ihrem Pfarramt nach einem Todesfall telefonisch. Für Kleinschmallkalden, Floh und Struth-H. ist Pfarrerin Heinlein zuständig; für Seligenthal, Hohleborn, Reichenbach und Schnellbach ist Pfarrer Beckerder zuständige Pfarrer.

Kann der Pfarrer gleich erreicht werden, kann er zu Hause im Kreis die Angehörigen bei einer kurzen Aussegnung begleiten.
Es wird evtl. eine Kerze angezündet, ein Segenswort gesprochen bzw. das Vater unser gebetet und in einem Moment der Stille Abschied genommen.

Da an Sonnabenden meist Taufen oder Trauungen stattfinden und um das Singen des Chores zu ermöglichen, bitten wir Sie, in der Regel die Trauerfeier in der Woche durchzuführen und nur im Ausnahmefall an einem Sonnabend.

Es steht Ihnen frei, Feuerbestattung oder Erdbestattung durchführen zu lassen. Es ist sicher sinnvoll, den Willen des Verstorbenen zu achten.
Auch bei Feuerbestattung wird im Regelfall der Sarg in die Kirche gebracht. In unserer Gemeinde sind Urnenfeiern nur Ausnahmefall, da uns der Abschied mit Sarg besser für den Prozess der Trauer geeignet scheint. Freilich kann unter bestimmten Umständen auch eine Trauerfeier mit Urne durchgeführt werden, z.B. wenn der Verstorbene an einem entfernten Ort verstorben ist. Ansonsten bitten wir um Schlichtheit bei der Trauerfeier. Sicher können Kränze, Buketts und Blumen niedergelegt werden. Wir wünschen uns aber in der Kirche, dass ein ehrlicher Abschied nicht durch zu viel Prunk überdeckt wird.

Was die Grabpflege angeht, hat die Kommune die Verantwortung für den Friedhof. Mittlerweile hat sich der Vorschlag unserer Gemeindeglieder durchgesetzt, für Verstorbene, die keine Kinder haben oder deren Kinder nicht mehr in unserem Ort wohnen (das sind mittlerweile nicht wenige Betroffene!) ein Gräberfeld einzurichten, bei dem der Bestattungsort  pflegeleicht, aber nicht „ganz“ anonym ist.

Der Pfarrer bzw. die Pfarrerin besucht  etwas später die Hinterbliebenen zu Hause, um Zuwendung und Beileid zu signalisieren.
Der Trauerbesuch dient vor allem der Seelsorge an den Angehörigen und der Vorbereitung der Trauerfeier.

Es ist üblich, dass das sogenannte „Totenglöckchen“ geläutet („geklängelt“) wird. Dafür geben Sie bitte unsere Küsterinnen vor Ort Bescheid.

Bei der Trauerfeier spielt der Gesang ein große Rolle, da er manchmal besser trösten kann als Worte. Es sollte alles live sein und nur im Ausnahmefall von CD gespielt werden. Wenn Sie ein besonders Musikstück wünschen, können sie den jeweiligen Kantor fragen, ob er es spielen kann.
In Seligenthal, Schnellbach, Struth-Helmershof und Kleinschmalkalden singt bei den Trauerfeiern in der Kirche ein Kirchenchor. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an den Chorvorstand bzw. an den Pfarrer.

Die Trauerfeier findet jeweils um 16.30 Uhr statt, damit die Mehrheit derjenigen, die zur Arbeit gehen, an der Trauerfeier teilnehmen kann. Wegen des Chores können die Trauerfeiern ebenfalls nicht früher stattfinden. Eine Ausnahme bilden in der Zeit um Weihnachten Erdbestattungen, da es sonst auf dem Friedhof schon dunkel ist.

Bei der Trauerfeier in der Kirche erhalten die ehrenamtlichen Mitwirkenden (Kantor, Küsterin, Sargträger, Chor) einen geringen Geldbeitrag. Der Dienst des Pfarrers ist kostenlos. Sie können nach der Trauerfeier eine Spende für die Kirche geben. In der Regel wird am folgenden Sonntag die Trauerfeier im Gottesdienst abgekündigt. Die Angehörigen sind dazu sehr herzlich eingeladen.

Die kirchliche Bestattung ist im Grundsatz den Mitgliedern der Kirche vorbehalten, aber auch für Angehörige möglich, die nicht der Kirche angehören. Wer sich allerdings durch Kirchenaustritt bewusst von der kirchlichen Gemeinschaft getrennt hat, kann nur in bestimmten Ausnahmefällen kirchlich bestattet werden, zum Beispiel wenn er die Absicht des Wiedereintritts bekundet hat, aber durch den Tod daran gehindert wurde.
Sprechen Sie darüber mit Ihrer Pfarrerin oder Ihrem Pfarrer!

Wenn eine kirchliche Bestattung nicht möglich ist, kann auch ein freier Redner eine Trauerfeier durchführen; die Kosten tragen Sie selbst. Angehörige, die Trost suchen, können sich selbstverständlich an ihre Kirchengemeinde wenden. Es wird dann auch eine Andacht im Trauerhaus oder in der Kirche angeboten.

Weitere Fragen und Antworten finden Sie auf den Webseiten unserer Landeskirche:
Ratgeber Bestattung